
Behandlungskosten
Ich arbeite als Wahlärztin. Der Beginn einer homöopathischen Behandlung ist relativ kostenintensiv, was durch den großen Zeitaufwand (3-4 Stunden für Erstgespräch und Nachbearbeitung) zu erklären ist. Nach Eintreten einer Besserung sind kürzere Folgegespräche erfahrungsgemäß nur mehr alle paar Monate nötig.
Ich stelle für meine Leistungen Honorarnoten aus, welche im Anschluss an die Ordination mittels Bank-Überweisung zu begleichen sind.
- Erwachsene: EUR 170,-
- Kinder (bis 15. Lj.): EUR 130,-
- Säuglinge: EUR 100,- (je nach Zeitaufwand)
- Das Honorar für eine Akutordination (nach erfolgter Erstordination) beträgt je nach Zeitaufwand: 80,- bis 100,- Euro
Das Honorar beinhaltet die Erstordination mit der Nachbearbeitungszeit (ca. 3-4h) und die Arznei in Form von Globuli.-Falls für Sie eine Tropfen-Kur in Frage kommt, ist die Arznei an die Apotheke zu bezahlen.
Die Honorarnote können Sie bei Ihrer gesetzlichen KRANKENKASSE einreichen, wobei der Kostenersatz bei den verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen variieren kann.
Sie bekommen jedoch nur einen kleinen Betrag in Höhe des Tarifs für eine allgemeinmedizinische Ordination zurück erstattet, da Homöopathie von den Krankenkassen nicht als eigene Leistung honoriert wird.
Zusätzlich zu den gesetzlichen Krankenkassen stehen Ihnen unterschiedliche PRIVATARZTVERSICHERUNGEN zur Auswahl. Diese erstatten den Großteil der Honorarnote, den die gesetzliche Krankenkasse nicht übernommen hat, sodass Sie als Patient am Ende nichts für die Behandlung bezahlen.